Bedingungen für die Nutzung der "Rubellos"-Funktion

Die folgenden Nutzungsbedingungen ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Lidl Plus-Programms, insbesondere für die „Rubbellos“-Funktion.

Lidl Stiftung & Co. KG („Lidl Stiftung“) kündigt eine kostenlose Zusatzfunktion namens „Rubbellos“ an, die auf den in diesen Nutzungsbedingungen definierten Anforderungen basiert.

  • Über die Rubbellosfunktion werden Coupons mit Rabatten auf verschiedene Einzelartikel, Produktgruppen oder den Gesamtbetrag des Kassenzettels an Lidl Plus-Kunden vergeben.
  • Der Coupon kann zum Zeitpunkt des nächsten Kaufs eingelöst werden, sofern seine Gültigkeit nicht abgelaufen ist.
  • Die Coupons werden nicht in physischer Form ausgegeben, sondern in der App „Lidl Plus“ zur Verfügung gestellt, von der aus sie eingelöst werden können.
  • Der Coupon ist nicht übertragbar und kann unter keinen Umständen gegen seinen Barwert eingetauscht oder ersetzt werden. Die Daten können nicht geändert werden und es kann keine Entschädigung gewährt werden.
  • Jeder Versuch, den Coupon zu vervielfältigen, zu vermarkten und/oder zu verkaufen, ist verboten.
  • Die Zuteilung erfolgt automatisch in einer vorgegebenen Reihenfolge.

Digitale Rubbellose werden in und unter den Bedingungen der „Lidl Plus“-App zur Verfügung gestellt.

Nach dem Einkauf erhalten Kunden, die sich an der Kasse mit ihrer digitalen „Lidl Plus“-Karte (mit dem Mobiltelefon oder durch Angabe ihrer Telefonnummer) identifiziert haben, ein digitales Rubbellos in der mobilen App. Der Kunde erhält bei einem Einkauf nur dann ein Rubbellos, wenn dies mindestens eine Stunde nach dem vorherigen Einkauf erfolgt.

Der Kunde erhält kein Rubbellos, wenn der Kauf lediglich aus Tabakwaren besteht.

Wenn der Kunde eines der Rubbellose in der „Lidl Plus“-App öffnet und diese noch nicht abgelaufen ist, wird ein Feld angezeigt, in dem er mit dem Finger „rubbeln“ kann, um den darunter liegenden Coupon zu erhalten. Durch den Beginn des Rubbelns stimmt der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen zu.


Der Kunde wird über den erhaltenen Coupon durch eine Benachrichtigung informiert. Das Rubbellos verschwindet mit einer kleinen Animation, in der sich das Los in einen Coupon verwandelt, der dann in der Liste der Coupons angezeigt wird. Der Coupon kann dann durch Umtausch bei einem späteren Einkauf, während der Öffnungszeiten und solange der Gültigkeitszeitraum noch nicht abgelaufen ist, eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer wird bei jedem Coupon angegeben. Wenn der Coupon am Ende dieses Zeitraums nicht verwendet wurde, verschwindet er einfach aus der Liste der Coupons.

Wenn ein Kunde anfängt, auf einem der Rubbellose zu rubbeln, ohne den gesamten Rubbelvorgang abzuschließen, und den Bildschirm schließt, wird er darüber informiert, dass er den Vorgang nicht abgeschlossen hat. Das betreffende Rubbellos verschwindet nicht aus der Liste, sondern bleibt darauf so lange, bis der Vorgang abgeschlossen ist oder die Aktion endet.

Jeder Nutzer der Funktion versteht und akzeptiert, dass Lidl nicht für Fehler, Verluste und Unregelmäßigkeiten haftet oder haftbar gemacht werden kann, die bei der Übermittlung von Informationen auftreten können, wenn diese durch einen Übertragungs- oder einen anderen Fehler oder eine Fahrlässigkeit verursacht wurden, die sich aus Problemen im Bereich der Telekommunikation, des Datenverkehrs, der Überlastung oder der Internetverbindung oder aus einem anderen Grund ergeben, der nicht auf Lidl zurückzuführen ist.

Lidl haftet weder direkt noch indirekt für Schäden oder Verluste, die sich aus der Nutzung der Rubbellosfunktion ergeben.

Lidl haftet nur für direkte Sachschäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen verursacht werden.

Lidl behält sich das Recht vor, die Rubbellosfunktion ohne vorherige Ankündigung aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zu beenden. Lidl kann aus technischen Gründen (z. B. infolge von Viren im System, Manipulation, Hard- oder Softwareausfällen usw.) oder wenn die Funktion aus rechtlichen Gründen nicht unter den angegebenen Bedingungen ausgeführt werden kann, zu dieser Entscheidung gezwungen sein. Ist die Kündigung auf ein rechtswidriges Verhalten eines Nutzers zurückzuführen, ist Lidl berechtigt, von diesem Nutzer Schadenersatz zu verlangen.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Übereinkommen) ist ausgeschlossen.

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte von Brüssel zuständig.

Die Bestimmungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand sind unwirksam, wenn sie gegen geltendes Recht von Eingriffsnormen oder öffentlicher Ordnung verstoßen. In diesem Fall sind die betreffenden Bestimmungen von Rechts wegen nichtig.