BESONDERE WETTBEWERBSREGELN „Deine Meinung Zählt“

1. Teilnahmebedingungen

Entgegen den Bestimmungen in „2. Teilnahmebedingungen / Allgemeine Wettbewerbsregeln“ kann jeder Teilnehmer mehrmals am Wettbewerb teilnehmen, jedoch nur einmal im Monat.


2. Wettbewerbsdauer

Sie können teilnehmen, solange der Wettbewerb läuft. Mit anderen Worten, solange die Online-Umfrage mit zugehörigem Wettbewerb online verfügbar ist.


3. Preise

Jeden Monat sind 25 Gutscheine (= 25 Gewinner) von 20,00 € zu gewinnen.


4. Wettbewerbsablauf

4.1. Die Teilnahme an dem Wettbewerb erfolgt mit der Zufriedenheitsumfrage, die auf www.lidl.lu erhältlich ist.


4.2. Der Teilnehmer muss Folgendes auf dem Teilnahmeformular ausfüllen:

  • Seine Namen, Vornamen, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort,
  • Eine korrekte Antwort auf die Wettbewerbsfrage: „Wie heißt die Rezeptenwebsite von Lidl Luxemburg?“
  • Eine Antwort auf die ZusatzFrage: „Wie viele Teilnahmen werden wir diesen Monat empfangen?“

Nur vollständig und richtig ausgefüllte Ausmalbilder kommen für den Wettbewerbspreis in Betracht.


4.3. Anhand der vollständig und richtig ausgefüllten Wettbewerbsformulare werden bis zum 15. des nächsten Monats 25 Gewinner ausgewählt, nämlich die Teilnehmer, die die Wettbewerbsfrage richtig beantwortet haben und die Zusatzfrage richtig beantwortet haben oder der richtigen Antwort auf die Zusatzfrage am nächsten kamen.


5. Kontaktdaten - Bekanntgabe der Gewinner

Die 25 Gewinner des Wettbewerbs werden pro Monat per Post oder per E-Mail benachrichtigt (über die Kontaktdaten im Wettbewerbsformular) bis zum 15. Tag des nächsten Monats.

ALLGEMEINE WETTBEWERBSREGELN

1. Einleitung

1.1. Diese Regeln gelten für alle Wettbewerbe, deren Veranstalter die Lidl Belgium GmbH & Co. KG ist, Gesellschaft deutschen Rechts mit Gesellschaftssitz in 74172 Neckarsulm (Bundesrepublik Deutschland), Stiftsbergstraße 1, mit fester Niederlassung in Belgien, 9820 Merelbeke, Guldensporenpark 90 blok J, und Unternehmensnummer 0451.881.923 (nachstehend „LIDL“).


1.2. Die besonderen Bedingungen, die für einen bestimmten Wettbewerb gelten, werden in besonderen Wettbewerbsregeln bekannt gegeben. Die allgemeinen und die besonderen Wettbewerbsregeln werden zusammen als „Wettbewerbsregeln“ bezeichnet. Die Bestimmungen der besonderen Wettbewerbsregeln gelten gegebenenfalls vorrangig vor anderslautenden Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Wettbewerbsregeln. Abweichungen der besonderen Wettbewerbsregeln von den allgemeinen Wettbewerbsregeln sind als einschränkend zu verstehen und auszulegen.


2. Teilnahmebedingungen

2.1. Jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und ihren Wohnsitz in Belgien oder im Großherzogtum Luxemburg hat (nachstehend „Teilnehmer“), kann an einem Wettbewerb teilnehmen, außer:

  • die Personalmitglieder, gesetzlichen Vertreter und Verwalter der LIDL-Gruppe,
  • alle Personen, die an der Veranstaltung des betreffenden Wettbewerbs beteiligt sind, darunter auch gegebenenfalls die Personalmitglieder der aufsichtsbeauftragten Gerichtsvollzieherkanzlei,
  • die Familienmitglieder ersten Verwandtschaftsgrades der vorgenannten ausgeschlossenen natürlichen Personen,
  • die Personen, die ihren Wohnsitz an derselben Adresse wie die vorgenannten natürlichen Personen haben.


2.2. Minderjährige dürfen an einem Wettbewerb teilnehmen, wenn dies ausdrücklich in den besonderen Wettbewerbsregeln festgelegt ist, unter der Voraussetzung, dass sie hierfür die vorherige Zustimmung ihrer Eltern (oder der Person, die das elterliche Sorgerecht hat) erhalten haben. Wenn ein Minderjähriger an einem Wettbewerb teilnimmt, geht LIDL davon aus, dass er hierfür die Zustimmung seiner Eltern/seines Vormunds hat. LIDL hat zudem jederzeit das Recht, die schriftliche Bestätigung der erhaltenen Zustimmung zu fordern. Wenn der Minderjährige diese Zustimmung nicht unverzüglich oder innerhalb einer von LIDL festgelegten angemessenen Frist vorlegen kann, darf ihm jederzeit die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb oder sein Anrecht auf einen Preis verwehrt werden. LIDL haftet in keiner Weise für Schäden jeglicher Art infolge der Teilnahme von Minderjährigen an Wettbewerben.


2.3. Die Teilnahme muss stets persönlich und in eigenem Namen erfolgen und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam ausgehen.


Jede Person kann während der gesamten Laufzeit des Wettbewerbs 1 Mal teilnehmen und 1 Mal gewinnen. Bei mehreren Teilnahmen wird nur die erste bei LIDL eingegangene Teilnahme berücksichtigt.


Falls der Teilnehmer zum Gewinner von zwei oder mehreren (quasi) gleichzeitig laufenden Wettbewerben gewählt wird, deren Ergebnisse am selben Tag bekannt gegeben werden, gewinnt der Teilnehmer nur den Preis desjenigen Wettbewerbs, an dem er zuerst teilgenommen hat.


Pro Familie kann nur 1 Preis gewonnen werden. Unter Familie sind alle Personen zu verstehen, die ihren Wohnsitz an derselben Adresse haben. In einem solchen Fall wird der Preis demjenigen Familienmitglied verliehen, dessen Teilnahme als erste bei LIDL eingegangen ist.


2.4. LIDL kann jederzeit eine Kopie eines offiziellen Dokuments fordern, um zu überprüfen, ob der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen erfüllt.


2.5. Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist nur dann gültig, wenn sie innerhalb der in den besonderen Wettbewerbsregeln festgelegten Wettbewerbsdauer erfolgt.


2.6. Mit Ausnahme eventueller Kommunikationskosten in Zusammenhang mit der Teilnahme (zum Beispiel: Telefongebühren, Internetkosten …) muss der Teilnehmer für die Teilnahme an einem Wettbewerb keinerlei Vergütung oder Kostenbeitrag an LIDL zahlen. Außer im Fall ausdrücklich anderslautender Bestimmungen in den besonderen Wettbewerbsregeln ist die Teilnahme an einem Wettbewerb an keinerlei Kaufpflicht gebunden.


2.7. Wer teilnimmt, ohne die Teilnahmebedingungen zu erfüllen, verliert ohne vorherige Benachrichtigung automatisch sein Anrecht auf den Preis, ohne dass hieraus Schadenersatz- oder Regressansprüche entstehen. Eine solche Teilnahme gilt von Rechts wegen als null und nichtig.


3. Ausschlussgründe

3.1. Selbst wenn der Teilnehmer alle Teilnahmebedingungen erfüllt, kann LIDL einen Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an dem Wettbewerb ausschließen (disqualifizieren), wenn LIDL einen Fall von Missbrauch, Täuschung oder Wettbewerbsteilnahme in böser Absicht vermutet.


Als Missbrauch, Täuschung oder böse Absicht gelten unter anderem, doch nicht ausschließlich:

  • versuchter Betrug oder eine unerlaubte Vorgehensweise, um die Gewinnchancen zu steigern;
  • Einsendungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder andere Gesetzesbestimmungen oder gegen die Rechte Dritter verstoßen;
  • Einsendungen, die anstößig, diskriminierend oder unsittlich sind.

3.2. Im Fall eines Ausschlusses hat LIDL das Recht, die Rückgabe eines eventuell bereits ausgehändigten Preises sowie Schadenersatz für den von LIDL erlittenen Schaden von dem Teilnehmer zu fordern.


3.3. Der Ausschluss des Teilnehmers von dem Wettbewerb erfolgt unbeeinträchtigt eventueller gerichtlicher Schritte, die LIDL gegebenenfalls gegen den ausgeschlossenen Teilnehmer unternehmen kann.


4. Wettbewerbsablauf

4.1. Der Ablauf des Wettbewerbs (Wissensfrage, Stichfrage, kreative Aktion ...) wird für jeden Wettbewerb einzeln festgelegt. Im Fall einer Stichfrage muss der Teilnehmer diese Frage beantworten, um rechtsgültig an dem Wettbewerb teilnehmen zu können.


4.2. Falls der Wettbewerb eine Wissensfrage beinhaltet, ist der Teilnehmer aufgefordert, die richtige Antwort zu geben. In dem Fall, dass mehrere Teilnehmer eine richtige Antwort einsenden, wird der Gewinner per Los oder Stichfrage unter allen Teilnehmern mit richtiger Antwort ermittelt.


Falls zu wenige oder keine richtigen Antworten auf die Frage(n) eingehen und der Preis oder die Preise hierdurch nicht verliehen werden können, werden der oder die verbleibenden Preise dem oder den Teilnehmern zugesprochen, die der richtigen Antwort auf die Frage(n) am nächsten gekommen sind.


4.3. In dem Fall, dass der Wettbewerb einen kreativen Beitrag des Teilnehmers erfordert, wie ein Foto, einen Text oder ein Video, bestimmt LIDL den oder die Gewinner nach den von ihr vorgegebenen Bewertungskriterien. Durch die Teilnahme an einem Wettbewerb mit kreativem Beitrag gibt der Teilnehmer LIDL die kostenlose Erlaubnis, diesen kreativen Beitrag ohne zeitliche und räumliche Einschränkung zu verwenden, zu verarbeiten, zu veröffentlichen oder auf jedem beliebigen Träger vervielfältigen zu lassen und diesen gegebenenfalls zu verteilen oder zu vertreiben (oder verteilen oder vertreiben zu lassen).


Der Teilnehmer erklärt, dass er die nötigen Rechte besitzt, um diese Verwertung seines kreativen Beitrags zu erlauben, und hält LIDL gegen alle möglichen Ansprüche in Zusammenhang mit seinem kreativen Beitrag schadlos. Dies bedeutet somit, dass ein kreativer Beitrag ursprünglich sein muss und nur von dem oder den Teilnehmern erschaffen worden sein darf und in keiner Weise urheberrechtlich oder anderweitig geschütztes Material Dritter verarbeitet wurde (es sei denn, der oder die Teilnehmer verfügen über alle erforderlichen Einwilligungen der Anspruchberechtigten).


LIDL ist in keinem Fall verpflichtet, einen kreativen Beitrag tatsächlich zu veröffentlichen und zu verwenden und kann jederzeit aus gleich welchem Grund einen kreativen Beitrag entfernen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn LIDL vermutet, dass der kreative Beitrag die Anforderungen nicht erfüllt, oder wenn dieser kreative Beitrag aus gleich welchem Grund als nicht (mehr) geeignet gewertet wird.


4.4. Wenn bei einem Wettbewerb, der über die sozialen Medien läuft, die Anzahl „Likes“ berücksichtigt wird, sind damit alle Standard-Emojis gemeint, die hierfür aufgeführt werden können.


4.5. Wenn ein Teilnahmeformular ausgefüllt werden muss, kommen nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeformulare in Betracht, die vor Ende der Wettbewerbsdauer eingehen.


4.6. Das Ergebnis eines Wettbewerbs ist verbindlich und unwiderruflich. Es ist nicht anfechtbar.


4.7. Außer in den Fällen, die in den Wettbewerbsregeln festgehalten sind, erfolgt keine Kommunikation über das Ergebnis und den Verlauf eines Wettbewerbs.


5. Preise

5.1. Der gewonnene Preis ist personengebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar.


5.2. Der Preis kann nicht umgetauscht, nicht (weder ganz noch teilweise) in Bargeld oder Devisen oder in Form anderer Produkte oder Dienstleistungen ausgezahlt und nicht angepasst werden.


5.3. Der Preis ist unteilbar und so anzunehmen, wie er verliehen wird.


5.4. LIDL kann einen Preis jederzeit aus produktbedingten oder inhaltlichen Gründen ändern und durch eine gleichwertige Alternative ersetzen.


5.5. Der Preis beschränkt sich auf den (bloßen) Preis, wie er in den besonderen Wettbewerbsregeln näher beschrieben ist. In keinem Fall ist davon auszugehen, dass LIDL zusätzliche Dienstleistungen oder Produkte in Verbindung mit dem Preis erteilt oder gewährt.


Wenn der Preis beispielsweise:

  • ein Zugangsrecht beinhaltet, um an einer bestimmten Aktivität teilzunehmen (z. B. eine Veranstaltung, Besichtigung ...), so geht es hierbei nur um dieses Zugangsrecht, sofern keine anderslautenden Bestimmungen angeführt sind. Die Modalitäten des Zugangs regelt der Veranstalter der betreffenden Aktivität.
  • einen Geschenkschein beinhaltet, kann die Gültigkeit dieses Geschenkscheins befristet sein.
  • eine Familieneintrittskarte beinhaltet, handelt es sich hierbei um eine Eintrittskarte, die vier Personen Zugang zu der betreffenden Veranstaltung verleiht.


5.6. Der Preis wird dem Kunden durch LIDL ausgehändigt oder geliefert.

Wenn der Preis ausgehändigt wird, erfolgt dies nur zu Händen des rechtmäßigen Gewinners, unter Ausschluss jeder Drittperson. Der Gewinner muss sich bei der Preisübergabe ausweisen können. Die Übereinstimmung mit den übermittelten Personenangaben muss anhand des Personalausweises und/oder eines beglaubigten Dokuments belegt werden.


Wenn LIDL den Preis an den Gewinner liefern lässt, trägt LIDL die Lieferkosten. Eventuelle zusätzliche Kosten oder Abgaben gehen zu Lasten des Gewinners.


5.7. Wenn die Preisverleihung sehr dringend ist (beispielsweise für das Zugangsrecht zu einer Veranstaltung), kann der Teilnehmer gebeten werden, zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichbar zu sein oder den Preis persönlich abholen zu kommen. Dies wird in den besonderen Wettbewerbsregeln vermerkt. Sollte dem Teilnehmer dies nicht möglich sein, kann LIDL den gewonnenen Preis einem anderen Teilnehmer zusprechen, ohne dass hieraus Regress- oder Schadenersatzansprüche entstehen.


5.8. Wenn der Teilnehmer die erforderlichen (Bestätigungs-)Formalitäten nicht innerhalb der vorgegebenen Frist erfüllt, erlischt der Anspruch des Teilnehmers auf seinen Preis. In diesem Fall kann LIDL den Preis einem anderen Teilnehmer zusprechen, ohne dass hieraus Regress- oder Schadenersatzansprüche entstehen.


6. Haftung

6.1. LIDL haftet nicht für - materielle oder immaterielle, unmittelbare oder mittelbare - Schäden in Verbindung mit der Teilnahme an dem Wettbewerb, der Preisvergabe oder der Konkretisierung eines gewonnenen Preises.


6.2. LIDL haftet nicht für die Unzustellbarkeit eines Preises, wenn der Teilnehmer unzureichende, unvollständige oder falsche Kontaktangaben bei seiner Teilnahme oder auf entsprechende spätere Anfrage hin gemacht hat oder wenn die angeforderten Kontaktangaben in diesem Fall verspätet mitgeteilt wurden.


6.3. LIDL haftet nicht für eventuelle Mängel oder Unzulänglichkeiten der Post und/oder Paketdienste bei der Zustellung eines Preises, beispielsweise durch Verspätung, Beschädigung, Streik, Verlust oder versäumte Benachrichtigung im Fall einer eingeschriebenen Sendung, wobei diese Aufzählung nicht erschöpfend ist.


6.4. Druck-, Rechtschreib-, Setz- oder sonstige Fehler sowie technische Probleme (unter anderem bei der E-Mail-Kommunikation) können nicht als Grund für irgendeine Haftpflicht seitens LIDL geltend gemacht werden.


6.5. LIDL haftet nicht für technische Probleme auf Seiten des Teilnehmers oder eines Dritten (beispielsweise des Anbieters), wenn diese Probleme die verspätete Teilnahme oder den Verlust der Angaben des Teilnehmers zur Folge haben.


6.6. Wenn LIDL gezwungen ist oder es für notwendig hält, einen Wettbewerb aufzuschieben, zu verkürzen oder abzusagen, kann LIDL in keiner Weise hierfür haftbar gemacht werden.


6.7. Wenn der gewonnene Preis in Freikarten für ein Konzert, einen Film oder eine Veranstaltung besteht, entstehen bei Annullierung oder Absage zu Lasten von LIDL keinerlei Schadenersatzansprüche.


6.8. LIDL leistet keinerlei Garantie in Zusammenhang mit einem Preis. LIDL haftet in keinem Fall für Mängel an dem Preis oder dafür, dass dieser die geweckten Erwartungen gegebenenfalls nicht erfüllt. Wenn es sich bei dem Preis um Gegenstände handelt, für die eine Gewährleistungspflicht auf Verbrauchsgüter gilt, wie Elektro- oder Elektronikgeräte, sind die Gewährleistungsansprüche direkt gegenüber dem Hersteller oder Importeur geltend zu machen.


6.9. LIDL haftet nicht für den Inhalt ihrer Website.


6.10. Der Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung von LIDL lässt die Tatsache unberührt, dass LIDL in jedem Fall für vorsätzliche Handlungen oder schwerwiegende Fehler ihrerseits oder von Seiten ihrer Arbeitnehmer oder Beauftragten haftet.


6.11. Wenn ein Wettbewerb infolge des Verhaltens eines einzelnen Teilnehmers beendet wird, hat LIDL das Recht, Schadenersatz für den erlittenen Schaden zu fordern.


7. Personenbezogene Daten

7.1. Bei der Teilnahme an einem Wettbewerb übermittelt der Teilnehmer LIDL personenbezogene Daten.


7.2. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden zur administrativen Abwicklung des Wettbewerbs, zur Bekanntgabe des Gewinners bei dem Wettbewerb und zur Durchführung von Informations- und Werbekampagnen in Zusammenhang mit dem geplanten Wettbewerb gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergeleitet, sofern die besonderen Wettbewerbsregeln keine ausdrücklich anderslautenden Bestimmungen enthalten. Hierbei werden die Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie des Gesetzes vom 11. März 2003 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft streng eingehalten.


7.3. Der Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer ist die Lidl Belgium GmbH & Co. KG.


7.4. Beim Ausschuss für den Schutz des Privatlebens wurde eine Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingereicht.


7.5. Die betreffenden personenbezogenen Daten können unter anderem den Namen, die Adresse, die Postleitzahl und den Wohnort sowie die E-Mail-Adresse des Teilnehmers umfassen und werden nur zu dem Zweck gesammelt, den reibungslosen Verlauf des Wettbewerbs zu gewährleisten, insbesondere die Möglichkeit, mit den Teilnehmern in Kontakt zu treten bezüglich ihrer Teilnahme, und die Preise effizient auszuhändigen.


7.6. Die Gewinner des Wettbewerbs geben LIDL die Erlaubnis, im Rahmen der Kommunikation zum Wettbewerb ihren Namen und eventuell ein Foto (beispielsweise ein Foto von der Preisverleihung) zu veröffentlichen, ohne dass dies befristet oder räumlich begrenzt ist oder hierfür eine finanzielle oder sonstige Gegenleistung zu entrichten ist.


7.7. Der Teilnehmer, der die Erlaubnis hierzu über das auf der Anmeldeseite aufgeführte Auswahlkästchen erteilt, wird den LIDL-Newsletter und weitere geschäftliche Mitteilungen von LIDL unter der angegebenen E-Mail-Adresse erhalten. Die Teilnehmer können jederzeit die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken verweigern und/oder diese Erlaubnis zurückziehen, indem sie eine entsprechende E-Mail an die Adresse senden, die in dem Newsletter vermerkt ist.


7.8. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Einsicht und Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten. Jeder Teilnehmer hat zudem das Recht, auf einfache Anfrage kostenlos aus den Datenbeständen gelöscht zu werden. Hierzu sendet der Teilnehmer eine E-Mail an privacy@lidl.be oder einen Brief an Lidl Belgium GmbH & Co. KG, t.a.v. de Privacy Officer, Guldensporenpark 90 blok J, 9820 Merelbeke. Wenn ein Teilnehmer vor Ende des Wettbewerbs die vollständige oder teilweise Löschung seiner Daten fordert, sodass LIDL den Teilnehmer nicht mehr kontaktieren kann, wird die Teilnahme für ungültig erklärt und kommt der Teilnehmer nicht mehr für einen Preis in Betracht.


8. Mitveranstalter

Wenn ein Wettbewerb gemeinsam mit einem oder mehreren Mitveranstaltern organisiert wird, sind die Bestimmungen dieser Wettbewerbsregeln dort, wo die Rede von LIDL ist, so zu verstehen, dass damit sowohl LIDL als auch ihr(e) Mitveranstalter gemeint sind.


9. Annahme – Anforderung der Wettbewerbsregeln

9.1. Mit seiner Teilnahme an den Wettbewerben bestätigt der Teilnehmer, dass er die allgemeinen und die besonderen Wettbewerbsregeln vor seiner Teilnahme zur Kenntnis genommen und vorbehaltlos angenommen hat. Außerdem nimmt er damit alle Entscheidungen an, die LIDL oder gegebenenfalls der beauftragte Gerichtsvollzieher oder die beauftragte Jury in Zusammenhang mit dem Wettbewerb trifft. Die getroffenen Entscheidungen sind souverän und unwiderruflich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


9.2. Alle zusätzlichen Mitteilungen in Zusammenhang mit dem Wettbewerb gelten als Regelpunkt.


9.3. LIDL kann die Wettbewerbsregeln jederzeit abändern.


9.4. Sollte eine einzelne Bestimmung der Wettbewerbsregeln als nichtig oder ungültig betrachtet werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Wettbewerbsregeln hiervon unberührt und uneingeschränkt.


9.5. Auf ausdrückliche Anfrage werden die Wettbewerbsregeln kostenlos jeder Person zugesandt, die eine solche Anfrage stellt.


10. Aufsicht - Kontrolle

Der Wettbewerb verläuft ausschließlich unter der Aufsicht von LIDL.



11. Streitfälle

Auf die Wettbewerbsregeln und das Rechtsverhältnis, das im Rahmen eines Wettbewerbs, für den diese Wettbewerbsregeln gelten, zwischen LIDL und dem Teilnehmer entsteht, ist belgisches Recht anwendbar.


Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitfälle zwischen LIDL und dem Teilnehmer bezüglich des Zustandekommens, der Auslegung, der Umsetzung und der Folgen dieser Wettbewerbsregeln und der Wettbewerbe, für die sie gelten, ist Brüssel.


Die Bestimmungen über das anwendbare Recht und den Gerichtsstand sind unwirksam, wenn sie gegen geltendes Recht von Eingriffsnormen oder öffentlicher Ordnung verstoßen. In diesem Fall sind die betreffenden Bestimmungen von Rechts wegen nichtig.


Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Fall von Diskussionen über den Wettbewerb oder die Wettbewerbsregeln erst in Rücksprache mit LIDL eine gütliche Lösung zu suchen, bevor er ein Gerichtsverfahren anstrengt.